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Informationen zur Istanbul-Konvention

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Istanbul-Konvention ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag und schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Seit Februar 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht und gibt starke Impulse für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen und Mädchen als Menschenrechtsverletzung und als Zeichen der strukturellen Ungleichstellung von Frauen und Männern.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, die Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken. Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

 
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Istanbul-Konvention in leichter Sprache

Hier finden Sie die Istanbul-Konvention in leichter Sprache.

 
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GREVIO

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention wird durch einen Expert:innengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) überwacht, wie es Kapitel IX des Übereinkommens vorsieht.

Hierzu hat Deutschland 2020 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern den ersten Bericht vorgelegt. Dieser Bericht wurde durch GREVIO beurteilt.

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) der führenden Verbände mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat einen Alternativbericht erarbeitet.

 
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Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen

Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat die Thüringer Landesregierung eine Koordinierungsstelle im Büro der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann eingerichtet.

Kontaktdaten der Koordinierungsstelle in Thüringen

Leiterin Dr. Helga Herzfeld; Tel: +49 (0) 361 57-381 1752                     

Referentin Sabine Guntau; Tel: +49 (0) 361 57-381 1755

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Büro der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann des Freistaats Thüringen

Werner-Seelenbinder-Straße 6, 99096 Erfurt

 
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