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Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister:innen und -senator:innen der Länder (GFMK)

Die GFMK ist die Fachkonferenz der Fachministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder. Jedes Land der Bundesrepublik Deutschland hat einen Sitz und eine Stimme. Sie legt die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer fest. Im Rahmen der Konferenz werden Vorschläge zur Chancengleichheit und -gerechtigkeit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen diskutiert und konsentiert. Ziel ist es, bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern abzubauen.

Die GFMK umfasst vier Konferenzen: Herbst- und Frühjahrstagung auf Abteilungsleitungsebene sowie der Vorkonferenz auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre / der Amtschefinnen bzw. der Amtschefs / der Staatsrätinnen bzw. der Staatsräte sowie der Hauptkonferenz, auf der die Beschlüsse gefasst werden, auf Ebene der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren. Das Bundesfrauenministerium nimmt als ständiger Gast an der Konferenz teil. Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK wechseln jährlich unter den Ländern.

Thüringen war zuletzt im Jahr 2017 Vorsitzland und übernimmt den Vorsitz erneut im Jahr 2033 zur 43. GFMK.

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des Freistaates Thüringen nimmt an der GFMK gemäß § 26 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz als Vertreterin für Thüringen teil.

 
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36. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz

Thüringen stärkt drei zentrale Themen auf der GFMK

Bei der Gleichstellungs- und Frauenminister:innenkonferenz am 18. und 19. Juni 2026 in Dresden hat Thüringen drei Themen besonders unterstützt: Frauen- und Altersarmut, die finanzielle Situation Alleinerziehender und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.

Für Thüringen nahmen Frauenministerin Katharina Schenk und die Landesgleichstellungsbeauftragte Nadja Sthamer an der Konferenz teil.

„Gleichstellungspolitik entscheidet darüber, wie gerecht unsere Gesellschaft ist und welche Chancen Menschen tatsächlich haben“, sagte Ministerin Katharina Schenk. Deshalb müsse Gleichstellungspolitik soziale Sicherheit, wirtschaftliche Eigenständigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und Gewaltschutz gemeinsam in den Blick nehmen.

Frauenarmut beginnt oft lange vor der Rente

Ein Schwerpunkt der Konferenz war der Leitantrag zur Ressourcengerechtigkeit. Dahinter steht eine wichtige Erkenntnis: Frauenarmut ist selten ein plötzliches Ereignis. Sie entwickelt sich häufig über viele Jahre. Niedrigere Einkommen, mehr Teilzeit, weniger Aufstiegschancen und ein größerer Anteil unbezahlter Sorgearbeit wirken sich direkt auf die finanzielle Absicherung im Alter aus.

„Frauenarmut entsteht nicht über Nacht. Sie ist oft das Ergebnis vieler struktureller Benachteiligungen, die sich über den gesamten Lebenslauf verstärken und leider in überproportional hoher Altersarmut enden“, so die Landesgleichstellungsbeauftragte Nadja Sthamer.

Der Antrag fordert deshalb unter anderem eine konsequente Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit, Verbesserungen bei der Alterssicherung und eine bessere Datengrundlage zu geschlechtsspezifischer Armut.

Alleinerziehende stärker entlasten

Auch die finanzielle Situation Alleinerziehender war Thema in Dresden. Gerade alleinerziehende Frauen tragen häufig gleichzeitig die alleinige Verantwortung für Einkommen, Betreuung und Familienorganisation.

Die Länder fordern deshalb, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende weiterzuentwickeln und stärker an den tatsächlichen Lebensrealitäten von Ein-Eltern-Familien auszurichten.

„Alleinerziehende leisten täglich enorme Verantwortung für ihre Familien. Diese Leistung muss sich auch in einer besseren finanziellen Absicherung widerspiegeln“, betonte Ministerin Schenk.

Im Antrag geht es unter anderem darum, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen stärker zu entlasten, Wohngemeinschaften besser zu berücksichtigen und die Anrechnung des Kindergeldes beim Unterhaltsvorschuss zu überprüfen.

Gewaltschutz braucht Wissen

Der dritte Thüringer Schwerpunkt: die Weiterentwicklung des bundesweiten E-Learning-Angebots „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt“ auch hinsichtlich digitaler Gewalt.

Fachkräfte müssen Gewalt erkennen, richtig einordnen und wissen, welche Hilfen möglich sind. Deshalb soll das bestehende Angebot um weitere Themen ergänzt werden – unter anderem um sexuelle Gewalt, digitale Gewalt, Stalking, weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat.

„Wer von Gewalt betroffen ist, braucht kompetente Ansprechpartner:innen, die Gewalt erkennen, einordnen und wirksam unterstützen können“, sagte Nadja Sthamer. „Die umfassende Qualifizierung von Fachkräften ist deshalb auch ein zentraler Bestandteil unseres Thüringer Maßnahmenplans gegen geschlechtsspezifische sexualisierte digitale Gewalt.“ Die Länder wollen das Angebot auch über 2027 hinaus gemeinsam fortführen.

Gleichstellung und Gewaltschutz

Die drei Themen gehören enger zusammen, als es auf den ersten Blick scheint. Finanzielle Unabhängigkeit schützt vor Armut und sie kann auch entscheidend dafür sein, ob eine Frau sich aus einer gewaltvollen Beziehung lösen kann. Gute Gleichstellungspolitik muss deshalb Einkommen, Sorgearbeit, soziale Absicherung und Gewaltschutz gemeinsam denken.

Die Beschlüsse der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz sind auf der Website der GFMK veröffentlicht.

 

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