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Die GFMK ist die Fachkonferenz der Fachministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder. Jedes Land der Bundesrepublik Deutschland hat einen Sitz und eine Stimme. Sie legt die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer fest. Im Rahmen der Konferenz werden Vorschläge zur Chancengleichheit und -gerechtigkeit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen diskutiert und konsentiert. Ziel ist es, bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern abzubauen.
Die GFMK umfasst vier Konferenzen: Herbst- und Frühjahrstagung auf Abteilungsleitungsebene sowie der Vorkonferenz auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre / der Amtschefinnen bzw. der Amtschefs / der Staatsrätinnen bzw. der Staatsräte sowie der Hauptkonferenz, auf der die Beschlüsse gefasst werden, auf Ebene der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren. Das Bundesfrauenministerium nimmt als ständiger Gast an der Konferenz teil. Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK wechseln jährlich unter den Ländern.
Thüringen war zuletzt im Jahr 2017 Vorsitzland und übernimmt den Vorsitz erneut im Jahr 2033 zur 43. GFMK.
Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des Freistaates Thüringen nimmt an der GFMK gemäß § 26 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz als Vertreterin für Thüringen teil.