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Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister:innen und -senator:innen der Länder (GFMK)

Die GFMK ist die Fachkonferenz der Fachministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder. Jedes Land der Bundesrepublik Deutschland hat einen Sitz und eine Stimme. Sie legt die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer fest. Im Rahmen der Konferenz werden Vorschläge zur Chancengleichheit und -gerechtigkeit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen diskutiert und konsentiert. Ziel ist es, bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern abzubauen.

Die GFMK umfasst vier Konferenzen: Herbst- und Frühjahrstagung auf Abteilungsleitungsebene sowie der Vorkonferenz auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre / der Amtschefinnen bzw. der Amtschefs / der Staatsrätinnen bzw. der Staatsräte sowie der Hauptkonferenz, auf der die Beschlüsse gefasst werden, auf Ebene der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren. Das Bundesfrauenministerium nimmt als ständiger Gast an der Konferenz teil. Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK wechseln jährlich unter den Ländern.

Thüringen war zuletzt im Jahr 2017 Vorsitzland und übernimmt den Vorsitz erneut im Jahr 2033 zur 43. GFMK.

Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des Freistaates Thüringen nimmt an der GFMK gemäß § 26 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz als Vertreterin für Thüringen teil.

 
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35. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister:innen und -senator:innen der Länder vom 26. bis 27. Juni 2025 in Essen

Am 26. und 27. Juni 2025 fand in Essen die Hauptkonferenz der 35. Tagung der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister:innen und -senator:innen der Länder (GFMK) statt. Für Thüringen nahmen die Gleichstellungs- und Frauenministerin Katharina Schenk, Staatssekretärin für Gleichstellung Tina Rudolph und die Stellvertretung der Landesgleichstellungsbeauftragten Dr. Helga Herzfeld teil.

 
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Essener Erklärung

Mit dem diesjährigen Leitantrag "ESSENER ERKLÄRUNG: Frauen- und Gleichstellungspolitik für eine starke Demokratie" unterstreichen die Länder Geschlechtergleichstellung als zentrales Element von Demokratie. Dies vor dem Hintergrund weltpolitischer Veränderungen, die die gleichstellungspolitischen Ziele und den demokratischen Zusammenhalt herausfordern. Gleichberechtigung wird als Bestandteil demokratischen Gesellschaft verstanden und ist nicht verhandelbar.

Das GFMK-Video mit Dominique Macri zur "ESSENER ERKLÄRUNG" finden Sie hier.

Der Leitantrag fokussiert folgende gleichstellungspolitischen Handlungsfelder:

  1. Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung ist Verfassungsauftrag

  2. Vielfältige Gesellschaft – Für einen erweiterten Blick auf Geschlechtergerechtigkeit

  3. Zukunftsfähige Demokratie – Für die gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Frauen

  4. Konsequente Gewaltfreiheit – Für ein gewaltfreies Miteinander – analog und digital

Thüringen war neben dem Leitantrag mitantragstellendes Land bei folgenden Anträgen:

  • TOP 4.1 Der Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation“

  • TOP 4.2 Kommunale Gleichstellungsbeauftragte – Strategien zur Stärkung progressiver Kräfte in den Kommunen

  • TOP 5.1 Antifeminismus als Bedrohung für Demokratie und Gesellschaft gemeinsam wirksam bekämpfen

  • TOP 6.3 Arbeitsmarktteilhabe zugewanderter Frauen stärken

  • TOP 7.1 „Kampagne gegen Gewalt an Frauen – Männer in die Verantwortung nehmen“

  • TOP 7.3 Der Fall Pelicot und möglicher Reformbedarf im deutschen Strafrecht

  • TOP 7.5 Gewalthilfesystem gemeinsam bauinvestiv stärken

  • TOP 7.7 Digitale Gewalt im sozialen Nahraum – Aufbau einer zentralen bundesweiten Anlaufstelle zur Unterstützung von Beschäftigten in Schutz- und Beratungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen

  • TOP 9.1 Das Dunkelfeld der Gewalt an queeren Menschen aufhellen – eine bundesweite und repräsentative Dunkelfeldstudie auf den Weg bringen

Weiterhin hat Thüringen einen eigenen Antrag eingebracht, den die Länder einstimmig beschlossen haben:

  • TOP 7.13 Verstärkte Forschung bei geschlechtsspezifischer Gewalt

 

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