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Am 6. Mai 2021 hat der Thüringer Landtag folgenden Beschluss gefasst: „Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen“ (DS 7/3301). Hiermit wird die Landesregierung beauftragt, eine Gesamtstrategie gegen alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt erarbeiten und umsetzen zu lassen.
Der Landtagsbeschluss geht in seiner Zielsetzung über die in Artikel 3 IK gesetzte Geschlechtsspezifik von Frauen und Mädchen hinaus, indem dieser alle Geschlechter in den Blick nimmt unter Anwendung von Artikel 2 (2).
Die Landesregierung legt einen jährlichen Umsetzungsbericht vor.