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Ab dem 1. Januar 2025 gilt das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes - Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes vom 2. Juli 2024, Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) 8/2024, Seiten 239 - 241. Entsprechend diesem Gesetz finanziert das Land 100 von Hundert der tatsächlichen und notwendigen Personal- und Sachkosten. Damit ändert sich das Antragsverfahren zur Förderung der Schutzeinrichtungen. Antragsberechtigt sind gegenwärtig alle bereits bestehenden Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA), welches seit dem 1. Januar 2025 die bewilligende Behörde ist.
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