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Förderung von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder

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Wichtiger Hinweis

Ab dem 1. Januar 2025 gilt das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes - Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes vom 2. Juli 2024, Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) 8/2024, Seiten 239 - 241. Entsprechend diesem Gesetz finanziert das Land 100 von Hundert der tatsächlichen und notwendigen Personal- und Sachkosten. Damit ändert sich das Antragsverfahren zur Förderung der Schutzeinrichtungen. Antragsberechtigt sind gegenwärtig alle bereits bestehenden Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen. Die entsprechenden Antragsformulare sowie das Gesetz- und Verordnungsblatt finden Sie in der unten aufgeführten Dateiliste.

Für weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen besuchen Sie bitte unsere FAQ-Seite.

 
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Dokumente zum Herunterladen

 

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