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Das Thüringer Gleichstellungsgesetz vom 06.03.2013 soll novelliert werden. Dabei sollen Anpassungen an bundesgesetzliche Neuerungen erfolgen und aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Gleichstellungspolitik sowie die Ergebnisse des Dritten Gleichstellungsberichts der Thüringer Landesregierung eingebunden werden. Die Novellierung schließt das im Koalitionsvertrag enthaltene Vorhaben eine verbindliche Handlungsmöglichkeiten in den Verwaltungen für Gleichstellungsbeauftragte zu schaffen.

Der Novellierung soll zum einen eine Evaluation und zum anderen ein Beteiligungsprozess vorausgehen. Der Beteiligungsprozess ist erforderlich, um die Expertise gleichstellungs- und frauenpolitischer Akteur:innen sowohl im parlamentarischen und außerparlamentarischen Bereich als auch in Zivilgesellschaft, Kommunen und Verwaltung direkt in die Novellierung einzubinden.