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Das Thüringer Gleichstellungsgesetz vom 06.03.2013 soll novelliert werden. Dabei sollen Anpassungen an bundesgesetzliche Neuerungen erfolgen und aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Gleichstellungspolitik sowie die Ergebnisse des Dritten Gleichstellungsberichts der Thüringer Landesregierung eingebunden werden. Die Novellierung schließt das im Koalitionsvertrag enthaltene Vorhaben eine verbindliche Handlungsmöglichkeiten in den Verwaltungen für Gleichstellungsbeauftragte zu schaffen.
Der Novellierung soll zum einen eine Evaluation und zum anderen ein Beteiligungsprozess vorausgehen. Der Beteiligungsprozess ist erforderlich, um die Expertise gleichstellungs- und frauenpolitischer Akteur:innen sowohl im parlamentarischen und außerparlamentarischen Bereich als auch in Zivilgesellschaft, Kommunen und Verwaltung direkt in die Novellierung einzubinden.
08. Juni 2023 // 15.00 Uhr - 18.00 Uhr // Franz Mehlhose, Löberstraße 12, 99084 Erfurt
Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses und die Ergebnisse der Untersuchungen anlässlich der Erstellung des Dritten Gleichstellungsberichts der Thüringer Landesregierung werden nun zur Abschlussveranstaltung vorgestellt. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Ableitungen sich daraus für mögliche Änderungen im Thüringer Gleichstellungsgesetz und in dessen praktischer Umsetzung ergeben.
24. März 2023 // 14.00 Uhr - ca. 17.00Uhr // Rotunde des Regierungsviertels, Werner-Seelenbinder-Straße, 99096 Erfurt
Frauen mit Behinderungen unterliegen zumeist mehrfacher Diskriminierung: So werden sie nicht nur wegen ihrer Beeinträchtigung, sondern auch wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Es können weitere Diskriminierungskategorien, wie Herkunft, Religion, Alter etc. hinzukommen, die das Risiko für Frauen mit Behinderungen erheblich verstärken, Benachteiligung erfahren zu müssen. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl an Frauen mit Behinderungen besonders armutsgefährdet ist.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet staatliche Stellen, „Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen“ zu treffen“ und gezielt auf das Empowerment von Frauen mit Behinderungen hinzuwirken. Das Thüringer Gleichstellungsgesetz wiederum hat zum Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern und zu sichern.
Ziel der Fokusveranstaltung soll daher sein, spezifische Bedarfe von Frauen mit Behinderungen in den Bereichen des Thüringer Gleichstellungsgesetzes herauszuarbeiten. Mögliche Änderungsbedarfe ergeben sich beispielsweise hinsichtlich einer Ausweitung der bestehenden Regelungen zu familiengerechter Arbeitszeit in § 10 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes. Außerdem sollen Regelungen zu Vereinbarkeit und lebensphasenorientierte Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung mit Fokus auf Frauen mit Behinderungen untersucht werden. Eine weitere Fragestellung lautet, wie Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils gestaltet sein müssten, um Frauen mit Behinderungen stärker einzubeziehen.
Dabei soll eine Abgrenzung zum Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) Beachtung finden, um gezielt die Berücksichtigung verschiedener Gruppen von Frauen im Thüringer Gleichstellungsgesetz zu betrachten.
03. März 2023 // 10.00 Uhr - ca. 14.00Uhr // Rotunde des Regierungsviertels, Werner-Seelenbinder-Straße, 99096 Erfurt
Die Entwicklung ländlicher Räume und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist für Thüringen politisches Ziel und Schwierigkeit zugleich. Eine wichtige Rolle spielen dabei Fragen der Gleichstellung. Eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung, die sich den Herausforderungen von Krisen und demografischen Wandel gewappnet sieht, braucht die Berücksichtigung einer geschlechtsspezifischen Dimension.
Die Gleichstellungsbeauftragten in den Landkreisen und Städten wirken darauf hin, dass die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter erreicht wird. Sie handeln dabei im Auftrag der Thüringer Verfassung und mit Rückendeckung durch das Thüringer Gleichstellungsgesetz.
Sie sollten als Expert:innen für Regionalentwicklung, für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Krisenbewältigung wirken können und wahrgenommen werden.
In der alltäglichen praktischen Arbeit stoßen die Beauftragten jedoch auch auf Widerstände, Beharrungskräfte und erleben mangelnde Unterstützung und Wirksamkeit. Der Berücksichtigung einer geschlechtsspezifischen Perspektive wird trotz des Stellenwerts in der Bearbeitung von Problemlagen ländlicher Räume zu wenig Beachtung beigemessen.
Die Rolle von Gleichstellungsfragen und die Wirkung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter auf die regionale Entwicklung Thüringens wird im Mittelpunkt der Fokusveranstaltung stehen. Hintergrund sind eine Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen zur Situation kommunaler Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen und daraus abgeleitete Politikempfehlungen sowie Ergebnisse eines Gutachtens zur Wirkung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes.
Nach der Vorstellung der Studie „Gleichstellungsarbeit als Regionalentwicklung“ durch die Bundessprecherin der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen wird eine Paneldiskussion die Herausforderungen und Chancen kommunaler Gleichstellungsarbeit in Thüringen beleuchten.
03. Februar 2023 // 10.00 Uhr - ca. 12.00Uhr // Rotunde des Regierungsviertels, Werner-Seelenbinder-Straße, 99096 Erfurt
20. Januar 2023 // 10.00 Uhr - ca. 12.00Uhr // Rotunde des Regierungsviertels, Werner-Seelenbinder-Straße, 99096 Erfurt
1. Dezember 2022 // 16 bis 19 Uhr // Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrte Gleichstellungsbeauftragte,
Sehr geehrte Aktive in frauen- und gleichstellungspolitischen Strukturen,
Liebe Interessierte,
das Thüringer Gleichstellungsgesetz wurde 2013 vom Thüringer Parlament beschlossen und hat damit im Jahr 2023 seit zehn Jahren Gültigkeit. Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien ist eine Novellierung des Gesetzes verankert. In den vergangenen Jahren wurden aus gleichstellungs- und frauenpolitischen Strukturen einige Vorschläge zur Änderung des Gesetzes benannt, die nun unter anderem in der Novellierung Berücksichtigung finden sollen. Dieser Novellierung geht ein Beteiligungsprozess voraus, zu welchem ich Sie und Euch mit Beginn dieser Auftaktveranstaltung herzlich einladen möchte.
Wissens- und Erfahrungsschatz, Ideen und Vorschläge werden das Haus Dacheröden am 5. Oktober 2022 zu einem Ort der gleichstellungspolitischen Expertise Thüringens machen. Ich freue mich darauf Sie und Euch begrüßen zu dürfen.
Gabi Ohler