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UAG Hochrisikomanagement in Fällen häuslicher Gewalt

Grundlage ist Art. 51 der Istanbul-Konvention: Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement

Jeden 3. Tag wird in Deutschland eine Frau durch ihren (Ex-) Partner getötet, jeden Tag wird eine Frau Opfer eines versuchten Tötungsversuches.

Die UAG Hochrisikomanagement in Fällen häuslicher Gewalt erarbeitet eine Rahmenkonzeption zum Umgang mit Hochrisikofällen. Sie schließt Fallkonferenzen und verwendete Gefährdungsanalyse-Verfahren zur Ermittlung eines Hochrisikofalles ein. In der UAG arbeiten Vertreter:innen aus Polizei, Justiz, Landesjugendamt, Kinderschutz, Frauenhäusern, Interventionsstellen und Koordinierungsstelle zur Umsetzung der IK regelmäßig mit. Hinzugezogen werden bei Bedarf Fachleute aus weiteren Arbeitsfelder wie Migrationsbereich, Familiengericht, Täterberatungsstellen.

Ziel ist es eine Rahmenkonzeption zu erstellen, die allen beteiligten Fachstellen die schnelle Zusammenarbeit auf einer gemeinsamen Grundlage ermöglicht um auf diesem Weg, ein Tötungsdelikt oder schwere Gewalt zu verhindern.

 
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UAG Psychiatrie und Istanbul-Konvention

Frauen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind - und auch die mitbetroffenen Kinder -  weisen ein breites Spektrum physischer und psychischer Erkrankungen auf. Patientinnen in psychiatrischen Krankenhäusern zeigen in der Anamnese zu über 50 Prozent Gewalterfahrungen auf, ohne dass dies der Einweisungsgrund ist. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Versorgungsstruktur für psychisch erkrankte Frauen und Gewaltschutzeinrichtungen in ihrem Zusammenwirken zu betrachten, ggf. bestehende Versorgungslücken, Lücken in der Vernetzung, Bedarfe für Fortbildung und Sensibilisierung zu identifizieren und Empfehlungen für deren Abhilfe zu erarbeiten.

 
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UAG Digitalisierte Gewalt

Geschlechtsspezifische Gewalt hat auch eine digitale Facette, die sich nicht nur Ausprägungen wie Hatespeech, Stalking, Cyber-Grooming und Sexistischen Angriffen zeigt, sondern auch eine Fortsetzung der häuslichen Gewalt mit digitalen Mitteln ist. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit der Erarbeitung eines Maßnahmeplans gegen digitalisierte Gewalt gemäß Punkt II 1 des Landtagsbeschlusses.