„Es freut und erleichtert mich, dass die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Erfurt jetzt doch noch einen Vergleich abschließen konnte, der für sie günstig ist“, stellt Gabi Ohler fest. „Wer sich gegen sexuelle Belästigung einsetzt, sollte nicht mit fristloser Kündigung bestraft werden“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte des Landes Thüringen. „Ungeachtet der Frage, ob sämtliche Dienstvorschriften eingehalten wurden, war dies kein gutes Signal für die Gleichstellungsbeauftragten und all jene, die Frauen im Kampf gegen Belästigung und Gewalt unterstützen.“
Nach einem über zweijährigen Streit und ihrer fristlosen Kündigung könne dieser Vergleich als eine Art Wiedergutmachung angesehen werden. Immerhin sei Frau Witzmann ohne Bezüge gekündigt worden, während der Generalintendant des Theaters Erfurt, Guy Montavon, dem Machtmissbrauch und Pflichtverletzungen vorgeworfen wurden, zunächst bei hohen Bezügen beurlaubt worden sei.
Oberbürgermeister Andreas Horn hatte bereits mit seinem Amtsantritt angekündigt, dass er die Entscheidung seines Amtsvorgängers nicht teile und eine Einigung mit Mary-Ellen Witzmann anstrebe. „Ein besonders wichtiger Punkt der Einigung ist auch die Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit und des Mutes, den sie gezeigt habe“, stellt Gabi Ohler fest. Damit bleibe sie nicht als diejenige in Erinnerung, die etwas falsch gemacht habe, sondern als Gleichstellungsbeauftragte, die ihren Einsatz für Frauen und deren Rechte ernst genommen hat.
Dies könne als Signal an alle Gleichstellungsbeauftragten und frauenrechtlich Aktiven verstanden werden, sich zu engagieren und hinzuschauen. „Nur, wenn wir alle unseren Auftrag ernst nehmen, uns nicht mit Diskriminierung und sexueller Gewalt abfinden, sondern uns dagegen wehren, können wir die Verhältnisse ändern“ stellt, die Landesgleichstellungsbeauftragte fest.